Nachstehend aktuelle Nachrichten zu Fragen des Brand- und KatS sowie Rettungsdienst aus dem Aufgabenbereich des LfBK.
Koblenz. Im Bereich der Kreisausbildung wurde das neu überarbeitete Teilnehmerheft für die Chemikalienschutzanzug-Ausbildung eingestellt.
An der LFKA wird die 2G+ Regel angewendet.
Geimpfte und Genesene müssen ihren jeweiligen Nachweis beim Check-In vorlegen. Nach dem Check-In führen allen Lehrgangsteilnehmenden einen beaufsichtigten Selbsttest durch.
Koblenz / Rheinland-Pfalz. Die für das Lehrgangsjahr 2022 zugeteilten Lehrgangsplätze sind an die Aufgabenträger verteilt und können über die Onlinezugänge bei der LFKA abgerufen werden. Grundlagen für die Zuteilung sind der angemeldete Bedarf und der Zuweisungsschlüssel, der vom Arbeitskreis Feuerwehr und der Arbeitsgruppe Katastrophenschutz festgelegt wurde.
Im Bereich der Gruppenführer und Zugführer werden zwei neue Produkte angeboten: eGruppenführerVollzeit eGFV – Freiwillige Feuerwehr und eZugführer Vollzeit eZFV – Freiwillige Feuerwehr. Mit diesen neuen Varianten der Führungsausbildung wird die Ausbildungskapazität gesteigert.
RLP / Koblenz. Im Rahmen des Gutachtens zur Neuausrichtung der Feuerwehr- und Katastrophenschutzakademie (LFKA) wurden alle Aufgabenträger von der Firma CHE zu einer Online-Befragung eingeladen. Hierzu können durch die Aufgabenträger sowohl politisch Verantwortliche als auch beauftragte Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter der Verwaltung, Wehrleiterinnen und Wehrleiter, Brand- und Katastrophenschutzinspekteurinnen und –inspekteure, Leitende Notärztinnen und Notärzte, Organisatorische Leiterinnen und Organisatorische Leiter sowie Führungs- und Leitungskräfte von Hilfsorganisationen und Feuerwehren benannt werden, die mit ihrer Expertise ihre individuelle und persönliche Einschätzung und Erfahrung wiedergeben. Für Landkreise und kreisfreie Städte sind acht Zugänge zur Online-Umfrage, für alle weiteren Aufgabenträger jeweils vier Zugänge, vorgesehen.
Koblenz. An der LFKA wird aktuell ein neues Hygienekonzept umgesetzt. Dieses beruht auf der aktuellen Corona-Bekämpfungsverordnung und sieht die strikte Einhaltung der 3-G-Regel vor. Personen, die nicht über einen Nachweis der Impfung oder Genesung verfügen, müssen täglich getestet werden. Ähnlich wie an allgemeinbildenden Schulen können die Unterrichtsräume somit wieder voll besetzt werden. Die Lehrgänge wurden entsprechend aufgefüllt.





